Die EU-Qualitätssiegel werden von der Europäischen Union seit 1992 auf Antrag der Hersteller vergeben, um die geographische Herkunft oder auch die überlieferte Zusammensetzung und Verarbeitung bestimmter Produkte zu schützen. Das gilt vor allem für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Auf diese Weise erhalten Verbraucher gesicherte Informationen über Ursprung und unverfälschte Qualität der Produkte. Gleichzeitig bleiben die charakteristischen Eigenarten der Waren erhalten; eine missbräuchliche Verwendung der Produktnamen für einfache Nachahmungen wird unterbunden.
Zu diesen EU-Qualitätssiegeln zählen folgende Kennzeichnungen mit entsprechenden Logos auf den Verpackungen:
Produkte, die diese Kennzeichnung erhalten, müssen innerhalb eines bestimmten geographischen Bereiches erzeugt, verarbeitet und auch hergestellt werden. Darüber hinaus verlangt die Zertifizierung, dass die Erzeugnisse charakteristische Merkmale aufweisen, die eng mit dieser Region verbunden sind. Ein Beispiel aus Deutschland dafür ist etwa der "Allgäuer Emmentaler" oder das Fleisch der "Lüneburger Heidschnucke". Insbesondere die Produktion außerhalb der genannten Region ist bei Waren mit dieser Kennzeichnung strikt verboten.
Bei Produkten und Lebensmitteln, die dieses Qualitätssiegel tragen, muss im Gegensatz zu Waren mit der g.U.-Kennzeichnung nur mindestens eine der drei genannten Produktionsphasen in diesem geographischen Bereich stattgefunden haben, also entweder die Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung. Erforderlich ist allerdings ein besonderes Merkmal, durch das die Erzeugnisse mit der genannten Region eng verknüpft sind. Ausgezeichnet mit diesem Siegel sind zum Beispiel die Nürnberger Bratwurst, Dithmarscher Kohl oder auch das Rheinische Apfelkraut.
Hier steht der traditionelle Charakter eines Produktes im Vordergrund, also seine überlieferte Zusammensetzung oder das Herstellungsverfahren. Die Produktion ist dagegen nicht an einen bestimmten Ort oder an eine bestimmte Region gebunden. Ein bedeutendes Beispiel hierfür ist der Mozzarella-Käse, der nicht zwangsläufig in Italien hergestellt werden muss, auch wenn der Name dies vermuten lässt.
Mehr als 1000 Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sind innerhalb der Europäischen Union mittlerweile mit einem dieser drei Siegel geschützt.